Wo gilt in Deutschland Leinenpflicht?

So schön es auch wäre: Auf diese Frage gibt es leider keine einfache Antwort. Die Regelungen zur Leinenpflicht unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, zusätzlich können Städte und Gemeinden eigene Regelungen erlassen, welche Gebiete das betrifft, wird nicht zentral erfasst. Trotzdem haben wir versucht, die Regelungen für Naturschutzgebiete und innerhalb der Bundesländer und ihrer Städte mit über 250.000 Einwohnern zu sammeln.

Leinenpflicht in Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten

Generell sind die Regelungen in Landschaftsschutzgebieten weniger streng als in Naturschutzgebieten. Landschaftsschutzgebiete sind meist größere Flächen, in denen die land- und forstwirtschaftliche Nutzung weitergeht und die Erholung wenig eingeschränkt wird. In Naturschutzgebieten hingegen hat die Natur einen absoluten oder weitreichenden Vorrang gegenüber allen anderen Nutzungen, auch der Erholungsnutzung. Deshalb gibt es in Naturschutzgebieten umfangreiche Verbotsregelungen.

Die genauen Regelungen sind aber von Schutzgebiet zu Schutzgebiet unterschiedlich. Das liegt zum einen daran, dass in jedem Einzelfall geprüft werden muss, welche Vorschriften erforderlich sind. Außerdem sind die Regelungen je nach Schutzkategorie verschieden.

Es bleibt also nichts übrig, als sich über die örtlichen Regelungen im Einzelfall zu informieren. Die wichtigsten Informationsquellen sind die Schilder an den Grenzen von Schutzgebieten. Vor allem an Haupteingängen oder Parkplätzen sind normalerweise Tafeln mit den wichtigsten Regelungen aufgestellt.

In machen Städten, bspw. in München, gibt es zusätzlich online eine Übersicht über alle Schutzgebiete und die jeweiligen Verordnungen (stadt.muenchen.de/infos/schutzgebiete-muenchen). Diesen Service bieten leider noch nicht alle Städte und Kommunen an, vielerorts ist das Angebot aber zumindest in Arbeit.

Gründe für Leinenpflicht oder Betretungsverbote

Wenn Naturschutzbehörden für bestimmte Gebiete eine Leinenpflicht verordnen oder verlangen, dass Hunde nur auf den Wegen laufen, liegt das in der Regel an einem dieser Punkte:

Von vielen Tieren werden gerade Hunde als Beutegreifer wahrgenommen, so dass allein die Anwes...
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Baden-Württemberg

Schwäbische Alb Rötelstein und Messelstein

In Baden-Württemberg gilt für Hunde, die dort als Kampfhunde gelten, eine generelle Leinenpflicht. Darüber hinaus gibt es keine landesweit geltende Leinenpflicht. Die Kommunen können aber eigene Regelungen treffen.

Leinenpflicht in Mannheim

Leinenpflicht in Stuttgart

Bayern

Spaziergang in München

In Bayern gilt keine grundsätzliche Leinenpflicht. Die einzelnen Gemeinden können aber auf definierten öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen Leinenpflicht für große Hunde (über 50 cm) und in Bayern als Kampfhunde geltende Hunde erlassen. Auch in öffentlichen Einrichtungen, wie Grün- und Parkanlagen oder Spielplätzen können die Kommunen Leinenpflicht vorschreiben.

Leinenpflicht in Augsburg

Leinenpflicht in München

Leinenpflicht in Nürnberg

Berlin

In Berlin gilt außerhalb entsprechend ausgewiesener Freilaufflächen eine grundsätzliche Leinenpflicht. Wenn Frauchen oder Herrchen einen auch Hundeführerschein genannten Sachkundenachweis haben, kann der Hund auf unbelebten Plätzen und Straßen sowie Brachflächen weiter frei laufen.

Weitere Infos gibt es auf berlin.de.

Brandenburg

Spaziergang in Greifswald

In Brandenburg gilt eine generelle Leinenpflicht (max. 2 Meter) auf Sport- und Campingplätzen, in öffentlichen Garten-, Park- und Grünanlagen. Genauso auf Veranstaltungen, Fußgängerzonen, Einkaufszentren, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Zuwegen und in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern. Kommunen können darüber hinausgehende Vorschriften erlassen. Hier findest du den zugehörigen Gesetzestext.

Dazu kommt: Laut Brandenburger Waldgesetz müssen Hunde auch in Brandenburgs Wäldern an die Leine.

Bremen

In Bremen gilt in vielen Park- und Grünanlagen ganzjährig Leinenpflicht. Während der Brut- und Setzzeit (15.3. bis 15.7.) gilt zusätzlich Leinenpflicht außerhalb des bebauten Stadtgebiets.

Mehr Informationen unter service.bremen.de.

Hamburg

In Hamburg gilt eine grundsätzliche Anleinpflicht für Hunde. Wer mit seinem Hund eine Gehorsamsprüfung ablegt, kann eine Befreiung davon erhalten. Dann darf der Hund an allen Orten ohne „besondere Anleinpflicht“ auch ohne Leine laufen. Die besondere Anleinpflicht gilt in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, im Wald und in Naturschutzgebieten, in unmittelbarer Nähe von Schulen und Spielplätzen und wenn Hündinnen läufig sind.

Es gibt auch Wald- und Naturschutzgebiete, in denen Hunde auch an der Leine verboten sind.

Mehr Informationen gibt es auf den Seiten der Stadt Hamburg.

Hessen

Bei Dautphe im Lahn-Dill-Bergland

In Hessen müssen Hunde auf öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln grundsätzlich an die Leine. Zusätzlich haben Gemeinden das Recht in entsprechend gekennzeichneten Park- und Grünanlagen Leinenpflicht zu verhängen. Einige Kommunen haben auch Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit von 1.3. bis zum 30.6.

Mehr Informationen gibt es aufs rv.hessenrecht.hessen.de.

Leinenpflicht in Frankfurt am Main

Leinenpflicht in Wiesbaden

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gilt Leinenpflicht auf öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Verkaufsstätten und in Zoos. Zusätzlich können die Kommunen weitere Regelungen treffen. (Gesetzestext auf landesrecht-mv.de).

Das Waldgesetz schreibt eine ganzjährige Anleinpflicht vor.

Niedersachsen

Spaziergang an der Knock bei Emden

In Niedersachsen gilt während der Brut- und Setzzeit (1.4. bis 15.7.) eine grundsätzliche Leinenpflicht in freier Landschaft. Gemeinden können weitere Regelungen treffen und auch die generelle Leinenpflicht zeitlich ausdehnen.

Weitere Informationen auf ml.niedersachsen.de.

Leinenpflicht in Hannover

Nordrhein-Westfalen

Spaziergang im Wald zwischen Mülheim und Duisburg

In Nordrhein Westfalen gilt grundsätzliche Leinenpflicht auf öffentlichen Veranstaltungen, in Fußgängerzonen und innerstädtischen Bereichen sowie in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen außerhalb der ausgewiesenen Freilaufflächen. Das Landesforstgesetz in NRW besagt auch, dass Hunde im Wald nur auf den Wegen ohne Leine laufen dürfen.

Weitere Informationen auf recht.nrw.de.

Leinenpflicht in Bielefeld

Leinenpflicht in Bochum

Leinenpflicht in Bonn

Leinenpflicht in Duisburg

Leinenpflicht in Düsseldorf

Leinenpflicht in Dortmund

Leinenpflicht in Essen

Leinenpflicht in Gelsenkirchen

Leinenpflicht in Köln

Leinenpflicht in Mönchengladbach

Leinenpflicht in Münster

Leinenpflicht in Wuppertal

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es keine grundsätzliche Leinenpflicht, Städte und Kommunen können aber eigene Vorschriften erlassen.

Saarland

Im Saarland gibt es gilt während der Brut- und Setzzeit vom 1.3. bis zum 30.6. Leinenpflicht. Darüber hinaus gibt es keine generelle Leinenpflicht. Die Kommunen können aber eigene Regelungen treffen.

Sachsen

In Sachsen gibt es keine generelle Leinenpflicht, Städte und Gemeinden können aber eigene Regelungen treffen.

Leinenpflicht in Dresden

Leinenpflicht in Leipzig

Sachsen-Anhalt

Wanderung um den Möhlauer See

In Sachsen-Anhalt müssen Hunde während der Brut- und Setzzeit zwischen 1.3. und 15.7. an die Leine. Darüber hinaus gibt es keine generelle Leinenpflicht, Städte und Gemeinden können aber eigene Regelungen treffen.

Den Gesetzestext findest du auf landesrecht.sachsen-anhalt.de.

Schleswig-Holstein

Westerhever: Zum Leuchtturm

In Schleswig-Holstein müssen Hunde im innerstädtischen Bereich, bei öffentlichen Veranstaltungen, in Park- und Grünanlagen, auf Campingplätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln an die Leine.

Das Waldgesetz schreibt eine ganzjährige Anleinpflicht in Wäldern vor.

An „Badestellen an Oberflächengewässern“ sind Hunde verboten. Mit Vierbeinern darf man also während der Saison nur an ausgewiesene Hundestrände.

Den Gesetzestext findest du hier.

Thüringen

Weimar: auf Goethes Spuren im Ilmpark

In Thüringen schreibt das Waldgesetz vor, dass Hunde dort gänzjährig an die Leine müssen. Die Regelungen für Parks etc. treffen die Kommunen selbst.

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