Wo gilt in Deutschland Leinenpflicht?
So schön es auch wäre: Auf diese Frage gibt es leider keine einfache Antwort. Die Regelungen zur Leinenpflicht unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, zusätzlich können Städte und Gemeinden eigene Regelungen erlassen, welche Gebiete das betrifft, wird nicht zentral erfasst. Trotzdem haben wir versucht, die Regelungen für Naturschutzgebiete und innerhalb der Bundesländer und ihrer Städte mit über 250.000 Einwohnern zu sammeln.
Leinenpflicht in Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten
Generell sind die Regelungen in Landschaftsschutzgebieten weniger streng als in Naturschutzgebieten. Landschaftsschutzgebiete sind meist größere Flächen, in denen die land- und forstwirtschaftliche Nutzung weitergeht und die Erholung wenig eingeschränkt wird. In Naturschutzgebieten hingegen hat die Natur einen absoluten oder weitreichenden Vorrang gegenüber allen anderen Nutzungen, auch der Erholungsnutzung. Deshalb gibt es in Naturschutzgebieten umfangreiche Verbotsregelungen.
Die genauen Regelungen sind aber von Schutzgebiet zu Schutzgebiet unterschiedlich. Das liegt zum einen daran, dass in jedem Einzelfall geprüft werden muss, welche Vorschriften erforderlich sind. Außerdem sind die Regelungen je nach Schutzkategorie verschieden.
Es bleibt also nichts übrig, als sich über die örtlichen Regelungen im Einzelfall zu informieren. Die wichtigsten Informationsquellen sind die Schilder an den Grenzen von Schutzgebieten. Vor allem an Haupteingängen oder Parkplätzen sind normalerweise Tafeln mit den wichtigsten Regelungen aufgestellt.
In machen Städten, bspw. in München, gibt es zusätzlich online eine Übersicht über alle Schutzgebiete und die jeweiligen Verordnungen (stadt.muenchen.de/infos/schutzgebiete-muenchen). Diesen Service bieten leider noch nicht alle Städte und Kommunen an, vielerorts ist das Angebot aber zumindest in Arbeit.
Gründe für Leinenpflicht oder Betretungsverbote
Wenn Naturschutzbehörden für bestimmte Gebiete eine Leinenpflicht verordnen oder verlangen, dass Hunde nur auf den Wegen laufen, liegt das in der Regel an einem dieser Punkte:
Von vielen Tieren werden gerade Hunde als Beutegreifer wahrgenommen, so dass allein die Anwesenheit bereits störend wirken kann – auch über größere Entfernungen hinweg und auch dann, wenn die Vögel selbst gar nicht erkennbar sind. Die wenigsten Vögel verteidigen ihren Brutplatz, so dass die Störung für den Menschen nicht wahrnehmbar ist. Die naturschutzrechtliche Folge von Störungen sind saisonale Betretungsbeschränkungen oder Wege- und Leinengebote in der Vogelbrutzeit in Bereichen, wo bodenbrütende Vögel vorhanden sind. In manchen Gebieten, vor allem Naturschutzgebieten, werden auch Leinen- und Wegegebote erlassen, um die für den Erhalt bestimmter Magerrasen zwingend erforderliche Beweidung zu ermöglichen.
Weiter kann das wiederholte Betreten von Bereichen mit trittempfindlicher Vegetation durch Menschen und Hunde zu Schäden führen. Die Folge sind Wegegebote und Leinengebote. Solche Regelungen gibt es vor allem in Naturschutzgebieten, aber auch für geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler.
Auch an Gewässern ist Rücksichtnahme angebracht: Das Baden von Hunden in Kleingewässern führt zur Eintrübung. Der aufgewirbelte Schlamm setzt sich vor allem auf Pflanzen aber auch auf Amphibienlaich oder Kaulquappen und kann deren Sauerstoffversorgung und Nahrungsquellen empfindlich stören. Auch das wiederholte Betreten der Ufer von Kleingewässern (zum Beispiel zum Tränken der Hunde) kann zu Schäden an der empfindlichen Ufervegetation oder zum Tod von Kleintieren führen (wie die Hüpferlinge von Fröschen und Kröten). In größeren Gewässern können Wasservögel durch badende Hunde gestört werden. Aus diesen Gründen können innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten Betretungsverbote und Badeverbote bestehen.
Hundekot und -urin können den Boden aufdüngen. Besonders Magerrasenvegetation ist empfindlich gegenüber Einträgen von stickstoffhaltigen Stoffen, wie den Ausscheidungen von Hunden. Die Folge sind Leinengebote und Wegegebote.
Manche Hunde stellen anderen Tieren nach oder graben nach Mäusen. Dass diese Verhaltensweisen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten unerwünscht sind, liegt auf der Hand.
Wer sich der genannten fünf Wirkungen von Hunden auf ihre Umwelt bewusst ist und diese Wirkungen bei den eigenen Hunden vermeidet, kann eigentlich nicht viele Fehler in Schutzgebieten begehen. Dennoch gilt: Bitte möglichst über die jeweils vor Ort geltenden Regelungen informieren.
Wegen der besonders starken Rückgänge unserer bodenbrütenden Feld- und Wiesenvögel in den letzten Jahren, sollte auch außerhalb von Schutzgebieten darauf verzichtet werden, Hunde in der Brutzeit über Wiesen und Felder laufen zu lassen.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gilt für Hunde, die dort als Kampfhunde gelten, eine generelle Leinenpflicht. Darüber hinaus gibt es keine landesweit geltende Leinenpflicht. Die Kommunen können aber eigene Regelungen treffen.
Leinenpflicht in Mannheim
In Mannheim gilt innerhalb zusammenhängender Bebauung Leinenpflicht für alle Hunde – außer auf den ausgewiesenen Hundewiesen.
Die entsprechende Verordnung findest du auf mannheim.de.
Leinenpflicht in Stuttgart
Im Stadtgebiet Stuttgart gilt – außerhalb entsprechend gekennzeichneter Freilaufflächen – Leinenpflicht in allen städtischen Grünanlagen. Außerdem in Fußgängerzonen, in öffentlichen Anlagen und auf dem Neckardamm.
Mehr Informationen in der Polizeiverordnung der Stadt Stuttgart.
Bayern
In Bayern gilt keine grundsätzliche Leinenpflicht. Die einzelnen Gemeinden können aber auf definierten öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen Leinenpflicht für große Hunde (über 50 cm) und in Bayern als Kampfhunde geltende Hunde erlassen. Auch in öffentlichen Einrichtungen, wie Grün- und Parkanlagen oder Spielplätzen können die Kommunen Leinenpflicht vorschreiben.
Leinenpflicht in Augsburg
In Augsburg gibt es keine generelle Leinenpflicht, Ausnahmen sind entsprechend beschildert.
Mehr Infos auf augsburg.de.
Leinenpflicht in München
In München gilt Leinenpflicht auf den Wegen der städtischen Grünanlagen, die mit grünen Pollern gekennzeichnet sind, in den Naturschutzgebieten Panzerwiese, Fröttmaninger Heide und Allacher Lohe, Schwarzhölzl sowie in den folgenden Parkanlagen:
- Bavaria-Anlage
- Dichtergarten
- Englischer Garten
- Hartmannshofer Park
- Hofgarten
- Maximiliansanlagen
- Schlosspark Nymphenburg
- Westpark
In manchen Ecken bestimmter Parks werden freilaufende Hunde aber geduldet, zum Beispiel im Nordteil des Englischen Gartens oder im Hartmannshofer Park.
Auch an den Ufern der innerstädtischen Seen gilt Leinenpflicht, während der Badesaison sogar ein Betretungsverbot.
Leinenpflicht für große Hunde
Für große Hunde gilt innerhalb des Altstadtrings einenpflicht, genauso wie in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Veranstaltungen.
Weitere Infos rund um das Thema „München mit Hund“ gibt’s hier.
Leinenpflicht in Nürnberg
In Nürnberg besteht eine Leinenpflicht für alle Hunde in Grünanlagen (außerhalb der ausgewiesenen Freilaufflächen), auf Wochen- und Jahrmärkten und in Naturschutzgebieten.
Hunde mit einer Schulterhöhe über 50 cm müssen auch in Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen, in der Königstorpassage und auf dem Tiergärtnertorplatz an die Leine.
In einigen Bereichen gilt ein Mitführverbot für Hunde, beispielsweise im Tiergarten, auf Friedhöfen und auf dem städtischen Großmarkt.
Weitere Informationen auf nuernberg.de.
Berlin
In Berlin gilt außerhalb entsprechend ausgewiesener Freilaufflächen eine grundsätzliche Leinenpflicht. Wenn Frauchen oder Herrchen einen auch Hundeführerschein genannten Sachkundenachweis haben, kann der Hund auf unbelebten Plätzen und Straßen sowie Brachflächen weiter frei laufen.
Weitere Infos gibt es auf berlin.de.
Brandenburg
In Brandenburg gilt eine generelle Leinenpflicht (max. 2 Meter) auf Sport- und Campingplätzen, in öffentlichen Garten-, Park- und Grünanlagen. Genauso auf Veranstaltungen, Fußgängerzonen, Einkaufszentren, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Zuwegen und in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern. Kommunen können darüber hinausgehende Vorschriften erlassen. Hier findest du den zugehörigen Gesetzestext.
Dazu kommt: Laut Brandenburger Waldgesetz müssen Hunde auch in Brandenburgs Wäldern an die Leine.
Bremen
In Bremen gilt in vielen Park- und Grünanlagen ganzjährig Leinenpflicht. Während der Brut- und Setzzeit (15.3. bis 15.7.) gilt zusätzlich Leinenpflicht außerhalb des bebauten Stadtgebiets.
Mehr Informationen unter service.bremen.de.
Hamburg
In Hamburg gilt eine grundsätzliche Anleinpflicht für Hunde. Wer mit seinem Hund eine Gehorsamsprüfung ablegt, kann eine Befreiung davon erhalten. Dann darf der Hund an allen Orten ohne „besondere Anleinpflicht“ auch ohne Leine laufen. Die besondere Anleinpflicht gilt in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, im Wald und in Naturschutzgebieten, in unmittelbarer Nähe von Schulen und Spielplätzen und wenn Hündinnen läufig sind.
Es gibt auch Wald- und Naturschutzgebiete, in denen Hunde auch an der Leine verboten sind.
Mehr Informationen gibt es auf den Seiten der Stadt Hamburg und unter landesrecht-hamburg.de.
Hessen
In Hessen müssen Hunde auf öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln grundsätzlich an die Leine. Zusätzlich haben Gemeinden das Recht in entsprechend gekennzeichneten Park- und Grünanlagen Leinenpflicht zu verhängen. Einige Kommunen haben auch Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit von 1.3. bis zum 30.6.
Mehr Informationen gibt es aufs rv.hessenrecht.hessen.de.
Leinenpflicht in Frankfurt am Main
In Frankfurt dürfen Hunde nur auf entsprechend gekennzeichneten Flächen ohne Leine laufen.
Wo sich die Hundeausläufe befinden, siehst du auf frankfurt.de.
Leinenpflicht in Wiesbaden
In Wiesbaden gilt innerhalb aller innerstädischen Grünanlagen Leinenpflicht.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gilt Leinenpflicht auf öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Verkaufsstätten und in Zoos. Zusätzlich können die Kommunen weitere Regelungen treffen. (Gesetzestext auf landesrecht-mv.de).
Das Waldgesetz schreibt eine ganzjährige Anleinpflicht vor.
Niedersachsen
In Niedersachsen gilt während der Brut- und Setzzeit (1.4. bis 15.7.) eine grundsätzliche Leinenpflicht in freier Landschaft. Gemeinden können weitere Regelungen treffen und auch die generelle Leinenpflicht zeitlich ausdehnen.
Weitere Informationen auf ml.niedersachsen.de.
Leinenpflicht in Hannover
In Hannover müssen Hunde innerhalb des Bezirks Mitte, in Fußgängerzonen und Einkaufszentren, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in unmittelbarer Nähe zu Kindergärten und Schulen sowie in öffentlichen Anlagen außerhalb der Freilaufflächen an die Leine. Zu letzteren zählen Parks, Grünanlagen, Kleingärten und Wälder.
Innerhalb der Brut- und Setzzeit vom 1.4. bis zum 15.7. gilt allgemeine Leinenpflicht in der freien Landschaft, davon sind auch einige Hundewiesen betroffen.
Eine Liste der Freilaufflächen findest du auf hannover.de.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein Westfalen gilt grundsätzliche Leinenpflicht auf öffentlichen Veranstaltungen, in Fußgängerzonen und innerstädtischen Bereichen sowie in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen außerhalb der ausgewiesenen Freilaufflächen. Das Landesforstgesetz in NRW besagt auch, dass Hunde im Wald nur auf den Wegen ohne Leine laufen dürfen.
Weitere Informationen auf recht.nrw.de.
Leinenpflicht in Bielefeld
Wie in ganz NRW müssen Hunde in Bielefeld in Garten- und Grünanlagen sowie Parks, im innerstädtischen Bereich, bei öffentlichen Veranstaltungen, in Naturschutzgebieten und abseits der Wege in Wald an die Leine.
Für Hunde über 40 cm oder über 20 kg Gewicht gilt zusätzlich eine Leinenpflicht innerhalb bebauter Ortsteile.
Frei laufen dürfen Hunde auf den ausgewiesenen Hundewiesen, die Lage der Freilaufflächen findest du hier.
Als gefährlich eingestuften Hunde müssen immer einen Maulkorb tragen und an der Leine sein. Ohne eine behördliche Befreiung vom Leinenzwang dürfen sie auch auf den Hundewiesen nicht frei laufen.
Leinenpflicht in Bochum
In Bochum gilt entsprechend der landesweiten Regelung in NRW Leinenpflicht in allen öffentlichen Grünanlagen, in Fußgängerzonen und im innerstädtischen Bereich, auf öffentlichen Veranstaltungen, im Wald außerhalb von Wegen und in Naturschutzgebieten.
Im Stadtgebiet gibt es neun Hundewiesen, deren Lage siehst du unter Hundewiesen in Bochum.
In bestimmten Bereichen wie auf Spielplätzen, Spiel- und Liegewiesen sowie auf Friedhöfen sind Hunde grundsätzlich verboten.
Leinenpflicht in Bonn
In Bonn müssen Hunde im innerstädtischen Bereich, in Fußgängerzonen, in öffentlichen Parks, Grün- und Gartenanlagen und bei öffentlichen Veranstaltungen an die Leine.
Eine Karte der ausgewiesenen Hundewiesen gibt es auf bonn.de.
Leinenpflicht in Duisburg
Entsprechend der Landesgesetzgebung müssen Hunde in Duisburg in Parks, Garten- und Grünanlagen, im innerstädtischen Bereich, bei öffentlichen Veranstaltungen, in Naturschutzgebieten und abseits der Wege in Wald an die Leine.
Für Hunde über 40 cm oder über 20 kg Gewicht gilt zusätzlich eine Leinenpflicht auf den Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb „innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile“.
Frei laufen dürfen Hunde in den Landschaftsschutzgebieten, wenn sie nicht zu den Parks und Grünanlagen zählen, in gekennzeichneten Freilaufbereichen und – mit entsprechender Rücksicht – auf den Rhein- und Ruhrwiesen. Die Lage der Freilaufflächen findest du hier.
Hunde, die in NRW zu den gefährlichen Rassen gehören müssen außerhalb umzäunter, privater Grundstücke immer an die Leine.
Zusätzlich gilt in Duisburg ein Betretungsverbot für Spielplätze, Liegewiesen, Wochenmärkte und Friedhöfe.
Leinenpflicht in Düsseldorf
Wie in ganz NRW gilt auch in Düsseldorf Leinenpflicht in Fußgängerzonen, Parks, Garten- und Grünanlagen, im innerstädtischen Bereich, bei öffentlichen Veranstaltungen und in Naturschutzgebieten.
Frei laufen dürfen Hunde auf ausgewiesenen Freilaufflächen. Wo die liegen siehst du auf duesseldorf.de.
Leinenpflicht in Dortmund
In Dortmund gilt Leinenpflicht auf öffentlichen Straßen und Wegen und in Park- und Grünanlagen. Ausnahme sind die offiziellen Hundewiesen der Stadt.
Leinenpflicht in Essen
Entsprechend der Landesverordnung gilt in Essen Leinenpflicht im innerstädtischen Bereich, in Garten-, Park- und Grünanlagen außerhalb ausgewiesener Hundewiesen und bei öffentlichen Veranstaltungen. Die Lage der 29 Hundewiesen findest du auf essen.de.
Leinenpflicht in Gelsenkirchen
In Gelsenkirchen müssen Hunde in innerörtlichen Bereichen, auf Veranstaltungen und in öffentlichen Parks und Grünanlagen an die Leine. Frei laufen dürfen sie auf Hundewiesen und auf den Wegen in einigen Wäldern und Landschaftsschutzgebieten. Wo diese Gebiete sind, findest du auf www.gelsenkirchen.de.
Leinenpflicht in Köln
Entsprechend der Vorschriften in Nordrhein-Westfalen müssen Hunde auch in Köln in innerörtlichen Bereichen, auf Veranstaltungen und in öffentlichen Parks und Grünanlagen (außer auf ausgewiesenen Hunde-Freilaufflächen) an die Leine. Dazu kommt eine Anleinpflicht für große Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Weitere Infos gibt es auf den Seiten der Stadt Köln.
Leinenpflicht in Mönchengladbach
In Mönchengladbach dürfen Hunde nur auf Freilaufflächen und auf Wirtschaftswegen ohne Leine laufen.
Mehr Informationen auf www.moenchengladbach.de.
Leinenpflicht in Münster
Hunde in Münster müssen in Parks, Garten- und Grünanlagen, im innerstädtischen Bereich, bei öffentlichen Veranstaltungen, in Naturschutzgebieten und abseits der Wege in Wald an die Leine.
Für Hunde über 40 cm oder über 20 kg Gewicht gilt zusätzlich eine Leinenpflicht innerhalb bebauter Gebiete.
Ohne Leine dürfen Hunde im Bereich des westlichen „neuen“ Aasees, westlich der Torminbrücke, Kanalufern und des Nordparks laufen.
Mehr Informationen aus stadt-muenster.de.
Leinenpflicht in Wuppertal
Wie in ganz Nordrhein-Westfalen müssen Hunde auch in Wuppertal in innerörtlichen Bereichen, auf Veranstaltungen und in öffentlichen Parks und Grünanlagen (außer auf ausgewiesenen Hunde-Freilaufflächen) an die Leine.
Im Nordpark, Nützenbergpark, Gelber Sprung, Ehrenhain und Hardt gibt es Freilaufgebiete. Außerhalb dieser gilt Leinenpflicht. Mehr Informationen dazu findest du hier.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gibt es keine grundsätzliche Leinenpflicht, Städte und Kommunen können aber eigene Vorschriften erlassen.
Saarland
Im Saarland gibt es gilt während der Brut- und Setzzeit vom 1.3. bis zum 30.6. Leinenpflicht. Darüber hinaus gibt es keine generelle Leinenpflicht. Die Kommunen können aber eigene Regelungen treffen.
Sachsen
In Sachsen gibt es keine generelle Leinenpflicht, Städte und Gemeinden können aber eigene Regelungen treffen.
Leinenpflicht in Dresden
In Dresden gilt in den Stadtteilen Altstadt und Neustadt sowie an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel für alle Hunde Leinenpflicht. American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier müssen im ganzen Stadtgebiet an die Leine.
Leinenpflicht in Leipzig
Im Stadtgebiet Leipzig müssen Hunde außerhalb von Freilaufflächen angeleint sein. Eine Liste der Hundewiesen findest du unter leipzig.de.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt müssen Hunde während der Brut- und Setzzeit zwischen 1.3. und 15.7. an die Leine. Darüber hinaus gibt es keine generelle Leinenpflicht, Städte und Gemeinden können aber eigene Regelungen treffen.
Den Gesetzestext findest du auf landesrecht.sachsen-anhalt.de.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein müssen Hunde im innerstädtischen Bereich, bei öffentlichen Veranstaltungen, in Park- und Grünanlagen, auf Campingplätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln an die Leine.
Das Waldgesetz schreibt eine ganzjährige Anleinpflicht in Wäldern vor.
An „Badestellen an Oberflächengewässern“ sind Hunde verboten. Mit Vierbeinern darf man also während der Saison nur an ausgewiesene Hundestrände.
Den Gesetzestext findest du hier.