Wo gilt in Deutschland Leinenpflicht?

So schön es auch wäre: Auf diese Frage gibt es leider keine einfache Antwort. Die Regelungen zur Leinenpflicht unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, zusätzlich können Städte und Gemeinden eigene Regelungen erlassen, welche Gebiete das betrifft, wird nicht zentral erfasst. Trotzdem haben wir versucht, die Regelungen für die Bundesländer und die Städte mit über 250.000 Einwohnern zu sammeln:

Baden-Württemberg

Schwäbische Alb Rötelstein und Messelstein

In Baden-Württemberg gilt für Hunde, die dort als Kampfhunde gelten, eine generelle Leinenpflicht. Darüber hinaus gibt es keine landesweit geltende Leinenpflicht. Die Kommunen können aber eigene Regelungen treffen.

Leinenpflicht in Mannheim

In Mannheim gilt innerhalb zusammenhängender Bebauung Leinenpflicht für alle Hunde – außer auf den ausgewiesenen Hundewiesen.

Die entsprechende Verordnung findest du auf mannheim.de.

Leinenpflicht in Stuttgart

Im Stadtgebiet Stuttgart gilt – außerhalb entsprechend gekennzeichneter Freilaufflächen – Leinenpflicht in allen städtischen Grünanlagen. Außerdem in Fußgängerzonen, in öffentlichen Anlagen und auf dem Neckardamm.

Mehr Informationen in der Polizeiverordnung der Stadt Stuttgart.

Bayern

Spaziergang in München

In Bayern gilt keine grundsätzliche Leinenpflicht. Die einzelnen Gemeinden können aber auf definierten öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen Leinenpflicht für große Hunde (über 50 cm) und in Bayern als Kampfhunde geltende Hunde erlassen. Auch in öffentlichen Einrichtungen, wie Grün- und Parkanlagen oder Spielplätzen können die Kommunen Leinenpflicht vorschreiben.

Leinenpflicht in Augsburg

In Augsburg gibt es keine generelle Leinenpflicht, Ausnahmen sind entsprechend beschildert.

Mehr Infos auf augsburg.de.

Leinenpflicht in München

In München gilt Leinenpflicht auf den Wegen der städtischen Grünanlagen, die mit grünen Pollern gekennzeichnet sind, in den Naturschutzgebieten Panzerwiese, Fröttmaninger Heide und Allacher Lohe, Schwarzhölzl sowie in den folgenden Parkanlagen:

  • Bavaria-Anlage
  • Dichtergarten
  • Englischer Garten
  • Hartmannshofer Park
  • Hofgarten
  • Maximiliansanlagen
  • Schlosspark Nymphenburg
  • Westpark

In manchen Ecken bestimmter Parks werden freilaufende Hunde aber geduldet, zum Beispiel im Nordteil des Englischen Gartens oder im Hartmannshofer Park.

Auch an den Ufern der innerstädtischen Seen gilt Leinenpflicht, während der Badesaison sogar ein Betretungsverbot.

Leinenpflicht für große Hunde

Für große Hunde gilt innerhalb des Altstadtrings einenpflicht, genauso wie in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Veranstaltungen.

Weitere Infos rund um das Thema „München mit Hund“ gibt’s hier.

Leinenpflicht in Nürnberg

In Nürnberg besteht eine Leinenpflicht für alle Hunde in Grünanlagen (außerhalb der ausgewiesenen Freilaufflächen), auf Wochen- und Jahrmärkten und in Naturschutzgebieten.

Hunde mit einer Schulterhöhe über 50 cm müssen auch in Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen, in der Königstorpassage und auf dem Tiergärtnertorplatz an die Leine.

In einigen Bereichen gilt ein Mitführverbot für Hunde, beispielsweise im Tiergarten, auf Friedhöfen und auf dem städtischen Großmarkt.

Weitere Informationen auf nuernberg.de.

Berlin

In Berlin gilt außerhalb entsprechend ausgewiesener Freilaufflächen eine grundsätzliche Leinenpflicht. Wenn Frauchen oder Herrchen einen auch Hundeführerschein genannten Sachkundenachweis haben, kann der Hund auf unbelebten Plätzen und Straßen sowie Brachflächen weiter frei laufen.

Weitere Infos gibt es auf berlin.de.

Brandenburg

Spaziergang in Greifswald

In Brandenburg gilt eine generelle Leinenpflicht (max. 2 Meter) auf Sport- und Campingplätzen, in öffentlichen Garten-, Park- und Grünanlagen. Genauso auf Veranstaltungen, Fußgängerzonen, Einkaufszentren, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Zuwegen und in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern. Kommunen können darüber hinausgehende Vorschriften erlassen. Hier findest du den zugehörigen Gesetzestext.

Dazu kommt: Laut Brandenburger Waldgesetz müssen Hunde auch in Brandenburgs Wäldern an die Leine.

Bremen

In Bremen gilt in vielen Park- und Grünanlagen ganzjährig Leinenpflicht. Während der Brut- und Setzzeit (15.3. bis 15.7.) gilt zusätzlich Leinenpflicht außerhalb des bebauten Stadtgebiets.

Mehr Informationen unter service.bremen.de.

Hamburg

In Hamburg gilt eine grundsätzliche Anleinpflicht für Hunde. Wer mit seinem Hund eine Gehorsamsprüfung ablegt, kann eine Befreiung davon erhalten. Dann darf der Hund an allen Orten ohne „besondere Anleinpflicht“ auch ohne Leine laufen. Die besondere Anleinpflicht gilt in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, im Wald und in Naturschutzgebieten, in unmittelbarer Nähe von Schulen und Spielplätzen und wenn Hündinnen läufig sind.

Es gibt auch Wald- und Naturschutzgebiete, in denen Hunde auch an der Leine verboten sind.

Mehr Informationen gibt es auf den Seiten der Stadt Hamburg und unter landesrecht-hamburg.de.

Hessen

Bei Dautphe im Lahn-Dill-Bergland

In Hessen müssen Hunde auf öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln grundsätzlich an die Leine. Zusätzlich haben Gemeinden das Recht in entsprechend gekennzeichneten Park- und Grünanlagen Leinenpflicht zu verhängen. Einige Kommunen haben auch Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit von 1.3. bis zum 30.6.

Mehr Informationen gibt e aufs rv.hessenrecht.hessen.de.

Leinenpflicht in Frankfurt am Main

In Frankfurt dürfen Hunde nur auf entsprechend gekennzeichneten Flächen ohne Leine laufen.

Wo sich die Hundeausläufe befinden, siehst du auf frankfurt.de.

Leinenpflicht in Wiesbaden

In Wiesbaden gilt innerhalb aller innerstädischen Grünanlagen Leinenpflicht.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gilt Leinenpflicht auf öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Verkaufsstätten und in Zoos. Zusätzlich können die Kommunen weitere Regelungen treffen. (Gesetzestext auf landesrecht-mv.de).

Das Waldgesetz schreibt eine ganzjährige Anleinpflicht vor.

Niedersachsen

Spaziergang an der Knock bei Emden

In Niedersachsen gilt während der Brut- und Setzzeit (1.4. bis 15.7.) eine grundsätzliche Leinenpflicht in freier Landschaft. Gemeinden können weitere Regelungen treffen und auch die generelle Leinenpflicht zeitlich ausdehnen.

Weitere Informationen auf ml.niedersachsen.de.

Leinenpflicht in Hannover

In Hannover müssen Hunde innerhalb des Bezirks Mitte, in Fußgängerzonen und Einkaufszentren, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in unmittelbarer Nähe zu Kindergärten und Schulen sowie in öffentlichen Anlagen außerhalb der Freilaufflächen an die Leine. Zu letzteren zählen Parks, Grünanlagen, Kleingärten und Wälder.

Innerhalb der Brut- und Setzzeit vom 1.4. bis zum 15.7. gilt allgemeine Leinenpflicht in der freien Landschaft, davon sind auch einige Hundewiesen betroffen.

Eine Liste der Freilaufflächen findest du auf hannover.de.

Nordrhein-Westfalen

Spaziergang im Wald zwischen Mülheim und Duisburg

In Nordrhein Westfalen gilt grundsätzliche Leinenpflicht auf öffentlichen Veranstaltungen, in Fußgängerzonen und innerstädtischen Bereichen sowie in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen außerhalb der ausgewiesenen Freilaufflächen. Das Landesforstgesetz in NRW besagt auch, dass Hunde im Wald nur auf den Wegen ohne Leine laufen dürfen.

Weitere Informationen auf recht.nrw.de.

Leinenpflicht in Bielefeld

Wie in ganz NRW müssen Hunde in Bielefeld in Garten- und Grünanlagen sowie Parks, im innerstädtischen Bereich, bei öffentlichen Veranstaltungen, in Naturschutzgebieten und abseits der Wege in Wald an die Leine.

Für Hunde über 40 cm oder über 20 kg Gewicht gilt zusätzlich eine Leinenpflicht innerhalb bebauter Ortsteile.

Frei laufen dürfen Hunde auf den ausgewiesenen Hundewiesen, die Lage der Freilaufflächen findest du hier.

Als gefährlich eingestuften Hunde müssen immer einen Maulkorb tragen und an der Leine sein. Ohne eine behördliche Befreiung vom Leinenzwang dürfen sie auch auf den Hundewiesen nicht frei laufen.

Leinenpflicht in Bochum

In Bochum gilt entsprechend der landesweiten Regelung in NRW Leinenpflicht in allen öffentlichen Grünanlagen, in Fußgängerzonen und im innerstädtischen Bereich, auf öffentlichen Veranstaltungen, im Wald außerhalb von Wegen und in Naturschutzgebieten.

Im Stadtgebiet gibt es neun Hundewiesen, deren Lage siehst du unter Hundewiesen in Bochum.

In bestimmten Bereichen wie auf Spielplätzen, Spiel- und Liegewiesen sowie auf Friedhöfen sind Hunde grundsätzlich verboten.

Leinenpflicht in Bonn

In Bonn müssen Hunde im innerstädtischen Bereich, in Fußgängerzonen, in öffentlichen Parks, Grün- und Gartenanlagen und bei öffentlichen Veranstaltungen an die Leine.

Eine Karte der ausgewiesenen Hundewiesen gibt es auf bonn.de.

Leinenpflicht in Duisburg

Entsprechend der Landesgesetzgebung müssen Hunde in Duisburg in Parks, Garten- und Grünanlagen, im innerstädtischen Bereich, bei öffentlichen Veranstaltungen, in Naturschutzgebieten und abseits der Wege in Wald an die Leine.

Für Hunde über 40 cm oder über 20 kg Gewicht gilt zusätzlich eine Leinenpflicht auf den Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb „innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile“.

Frei laufen dürfen Hunde in den Landschaftsschutzgebieten, wenn sie nicht zu den Parks und Grünanlagen zählen, in gekennzeichneten Freilaufbereichen und – mit entsprechender Rücksicht – auf den Rhein- und Ruhrwiesen. Die Lage der Freilaufflächen findest du hier.

Hunde, die in NRW zu den gefährlichen Rassen gehören müssen außerhalb umzäunter, privater Grundstücke immer an die Leine.

Zusätzlich gilt in Duisburg ein Betretungsverbot für Spielplätze, Liegewiesen, Wochenmärkte und Friedhöfe.

Leinenpflicht in Düsseldorf

Wie in ganz NRW gilt auch in Düsseldorf Leinenpflicht in Fußgängerzonen, Parks, Garten- und Grünanlagen, im innerstädtischen Bereich, bei öffentlichen Veranstaltungen und in Naturschutzgebieten.

Frei laufen dürfen Hunde auf ausgewiesenen Freilaufflächen. Wo die liegen siehst du auf duesseldorf.de.

Leinenpflicht in Dortmund

In Dortmund gilt Leinenpflicht auf öffentlichen Straßen und Wegen und in Park- und Grünanlagen. Ausnahme sind die offiziellen Hundewiesen der Stadt.

Leinenpflicht in Essen

Entsprechend der Landesverordnung gilt in Essen Leinenpflicht im innerstädtischen Bereich, in Garten-, Park- und Grünanlagen außerhalb ausgewiesener Hundewiesen und bei öffentlichen Veranstaltungen. Die Lage der 29 Hundewiesen findest du auf essen.de.

Leinenpflicht in Gelsenkirchen

In Gelsenkirchen müssen Hunde in innerörtlichen Bereichen, auf Veranstaltungen und in öffentlichen Parks und Grünanlagen an die Leine. Frei laufen dürfen sie auf Hundewiesen und auf den Wegen in einigen Wäldern und Landschaftsschutzgebieten. Wo diese Gebiete sind, findest du auf www.gelsenkirchen.de.

Leinenpflicht in Köln

Entsprechend der Vorschriften in Nordrhein-Westfalen müssen Hunde auch in Köln in innerörtlichen Bereichen, auf Veranstaltungen und in öffentlichen Parks und Grünanlagen (außer auf ausgewiesenen Hunde-Freilaufflächen) an die Leine. Dazu kommt eine Anleinpflicht für große Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.

Weitere Infos gibt es auf den Seiten der Stadt Köln.

Leinenpflicht in Mönchengladbach

In Mönchengladbach dürfen Hunde nur auf Freilaufflächen und auf Wirtschaftswegen ohne Leine laufen.

Mehr Informationen auf www.moenchengladbach.de.

Leinenpflicht in Münster

Hunde in Münster müssen in Parks, Garten- und Grünanlagen, im innerstädtischen Bereich, bei öffentlichen Veranstaltungen, in Naturschutzgebieten und abseits der Wege in Wald an die Leine.

Für Hunde über 40 cm oder über 20 kg Gewicht gilt zusätzlich eine Leinenpflicht innerhalb bebauter Gebiete.

Ohne Leine dürfen Hunde im Bereich des westlichen „neuen“ Aasees, westlich der Torminbrücke, Kanalufern und des Nordparks laufen.

Mehr Informationen aus stadt-muenster.de.

Leinenpflicht in Wuppertal

Wie in ganz Nordrhein-Westfalen müssen Hunde auch in Wuppertal in innerörtlichen Bereichen, auf Veranstaltungen und in öffentlichen Parks und Grünanlagen (außer auf ausgewiesenen Hunde-Freilaufflächen) an die Leine.

Im Nordpark, Nützenbergpark, Gelber Sprung, Ehrenhain und Hardt gibt es Freilaufgebiete. Außerhalb dieser gilt Leinenpflicht. Mehr Informationen dazu findest du hier.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es keine grundsätzliche Leinenpflicht, Städte und Kommunen können aber eigene Vorschriften erlassen.

Saarland

Im Saarland gibt es gilt während der Brut- und Setzzeit vom 1.3. bis zum 30.6. Leinenpflicht. Darüber hinaus gibt es keine generelle Leinenpflicht. Die Kommunen können aber eigene Regelungen treffen.

Sachsen

In Sachsen gibt es keine generelle Leinenpflicht, Städte und Gemeinden können aber eigene Regelungen treffen.

Leinenpflicht in Dresden

In Dresden gilt in den Stadtteilen Altstadt und Neustadt sowie an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel für alle Hunde Leinenpflicht. American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier müssen im ganzen Stadtgebiet an die Leine.

Leinenpflicht in Leipzig

Im Stadtgebiet Leipzig müssen Hunde außerhalb von Freilaufflächen angeleint sein. Eine Liste der Hundewiesen findest du unter leipzig.de.

Sachsen-Anhalt

Wanderung um den Möhlauer See

In Sachsen-Anhalt müssen Hunde während der Brut- und Setzzeit zwischen 1.3. und 15.7. an die Leine. Darüber hinaus gibt es keine generelle Leinenpflicht, Städte und Gemeinden können aber eigene Regelungen treffen.

Den Gesetzestext findest du auf landesrecht.sachsen-anhalt.de.

Schleswig-Holstein

Westerhever: Zum Leuchtturm

In Schleswig-Holstein müssen Hunde im innerstädtischen Bereich, bei öffentlichen Veranstaltungen, in Park- und Grünanlagen, auf Campingplätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln an die Leine.

Das Waldgesetz schreibt eine ganzjährige Anleinpflicht in Wäldern vor.

An „Badestellen an Oberflächengewässern“ sind Hunde verboten. Mit Vierbeinern darf man also während der Saison nur an ausgewiesene Hundestrände.

Den Gesetzestext findest du hier.

Thüringen

Weimar: auf Goethes Spuren im Ilmpark

In Thüringen schreibt das Waldgesetz vor, dass Hunde dort gänzjährig an die Leine müssen. Die Regelungen für Parks etc. treffen die Kommunen selbst.

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